Die Bewilligungspflicht hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab:

  • ÖGK & BVAEB: Aktuell keine Bewilligung erforderlich.
  • SVS: Die Verordnung ist einen Monat ab Ausstellung gültig, und die Behandlung sollte in diesem Zeitraum begonnen werden. Zudem muss die ärztliche Verordnung vor Beginn der Therapie von der SVS bewilligt werden.