Physiotherapie & Rehabilitation - Ablauf

Who we are

    • Die bezahlte, originale Honorarnote
    • Ein Zahlungsnachweis
    • Falls erforderlich, die bewilligte ärztliche Verordnung
  • Nach vollständiger Bezahlung der Honorarnote kannst du sie zusammen mit dem Zahlungsnachweis und der ärztlichen Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen – entweder online über das Serviceportal „MeineSV“ oder postalisch.

    • ÖGK & BVAEB: Die ärztliche Verordnung ist drei Monate gültig.
    • SVS: Gültigkeit beträgt einen Monat ab Ausstellung.
  • Die Bewilligungspflicht hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab:

    • ÖGK & BVAEB: Aktuell keine Bewilligung erforderlich.
    • SVS: Die Verordnung ist einen Monat ab Ausstellung gültig, und die Behandlung sollte in diesem Zeitraum begonnen werden. Zudem muss die ärztliche Verordnung vor Beginn der Therapie von der SVS bewilligt werden.
  • Um eine physiotherapeutische Behandlung zu beginnen, benötigst du eine ärztliche Verordnung, die von einem Hausarzt einer Hausärztin oder einem Facharzt bzw. einer Fachärztin ausgestellt wird. Diese dient als Grundlage für die Therapie.